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   OLG Hamm, 14.01.2014 - III-1 Vollz (Ws) 438/13   

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https://dejure.org/2014,1662
OLG Hamm, 14.01.2014 - III-1 Vollz (Ws) 438/13 (https://dejure.org/2014,1662)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.01.2014 - III-1 Vollz (Ws) 438/13 (https://dejure.org/2014,1662)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Januar 2014 - III-1 Vollz (Ws) 438/13 (https://dejure.org/2014,1662)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Zimmergröße bei Sicherungsverwahrung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung der Angemessenheit der Zimmergröße in der Sicherungsverwahrung

  • RA Kotz

    Sicherungsverwahrung - wann ist ein Zimmer ausreichend groß?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SVVollzG NW § 14
    Angemessenheit der Zimmergröße in der Sicherungsverwahrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    10,43 qm reichen für einen Sicherungsverwahrten…???

Verfahrensgang

  • LG Aachen - 33 aStVK 304/13
  • OLG Hamm, 14.01.2014 - III-1 Vollz (Ws) 438/13

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 123
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 19.11.2012 - 1 Vollz (Ws) 299/12

    Sicherungsverwahrung; Wahrung des Abstandsgebots; Vollzugskonzeption; Größe des

    Auszug aus OLG Hamm, 14.01.2014 - 1 Vollz (Ws) 438/13
    Die Unterbringung sei - zumal unter Berücksichtigung der Ausführungen in der Entscheidung des erkennenden Senats vom 19. November 2012, NStZ-RR 2013, Seite 123 - nicht als menschenunwürdig anzusehen.

    Insoweit hat der Senat in seiner von der Strafvollstreckungskammer in Bezug genommenen grundlegenden Entscheidung vom 19. November 2012 (III-1 Vollz (Ws) 299/12) ausführlich dargelegt, dass sich die Größe des Zimmers des Sicherungsverwahrten im Rahmen der Frage der Wahrung des Abstandsgebotes lediglich als einer von zahlreichen zu beachtenden Gesichtspunkten darstellt und insoweit auch nicht von vorrangiger Natur ist.

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus OLG Hamm, 14.01.2014 - 1 Vollz (Ws) 438/13
    Mit der Neugestaltung der Regelungen zum Vollzug der Sicherungsverwahrung hat der Gesetzgeber den durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der Sicherungsverwahrung mit Entscheidung vom 05.02.2004 (2 BvR 2029/01) sowie zum Abstandsgebot mit Urteil vom 04.05.2011 (BVerfGE 128, S. 326 ff.) konkretisierten verfassungsrechtlichen Vorgaben Rechnung getragen.
  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus OLG Hamm, 14.01.2014 - 1 Vollz (Ws) 438/13
    Mit der Neugestaltung der Regelungen zum Vollzug der Sicherungsverwahrung hat der Gesetzgeber den durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der Sicherungsverwahrung mit Entscheidung vom 05.02.2004 (2 BvR 2029/01) sowie zum Abstandsgebot mit Urteil vom 04.05.2011 (BVerfGE 128, S. 326 ff.) konkretisierten verfassungsrechtlichen Vorgaben Rechnung getragen.
  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 2/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus OLG Hamm, 14.01.2014 - 1 Vollz (Ws) 438/13
    Nach dem Konzept zur Bestimmung der Höhe der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung (Begründung gemäß § 22b Abs. 2 der Zweiten Buches Sozialgesetzbuch) in der Stadt Berlin, Anlage zur Wohnaufwendungenverordnung (WAV) vom 03. April 2012 (GVBl. S. 99), wird für die Bestimmung der angemessenen Wohnfläche auf die anerkannte Wohnraumgröße für Wohnberechtigte im sozialen Wohnungsbau (vgl. BSG, Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 2/10 R -) in Abhängigkeit von der Zahl der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft abgestellt.
  • BSG, 16.05.2012 - B 4 AS 109/11 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der

    Auszug aus OLG Hamm, 14.01.2014 - 1 Vollz (Ws) 438/13
    der Wohnraumnutzungsbestimmungen (WNB) Nordrhein-Westfalen (vgl. RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr - IV.5-619-1665/09 v. 12.12.2009) zum Vollzug der Teile 4 bis 6 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) vom 8. Dezember 2009 (GV.NRW S.772), auf die nach der obergerichtlichen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. BSG, Urteil vom 16. Mai 2012 - B 4 AS 109/11 -, juris) auch für die Bestimmung der "angemessenen Wohnfläche" im Sinne des § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II in Nordrhein-Westfalen abzustellen ist, sind "angemessen" ... "für einen Haushalt mit 2 haushaltsangehörigen Personen: 2 Wohnräume oder 65 m² Wohnfläche.
  • OLG Naumburg, 30.11.2011 - 1 Ws 64/11

    Sicherungsverwahrung: Anspruch eines Sicherungsverwahrten auf Herausgabe seines

    Auszug aus OLG Hamm, 14.01.2014 - 1 Vollz (Ws) 438/13
    Vielmehr ist davon auszugehen, dass mit den vorgesehenen Zimmergrößen im Rahmen des geplanten Neubauprojekts ausschließlich etwaigen Unwägbarkeiten bezüglich denkbarer zukünftiger Entwicklungen in der Rechtsprechung Rechnung getragen werden sollte und hierbei in den Blick genommen war, dass - abweichend von der Auffassung des erkennenden Senats - z.B. das Oberlandesgericht Naumburg (Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30. November 2011 - 1 Ws 64/11 -, juris) im Rahmen einer Entscheidung vom 30. November 2011 in Form eines obiter dictum eine Zimmergröße von 20 m² für notwendig erachtet hat.
  • KG, 18.05.2009 - 2 Ws 8/09

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen eine Maßnahme des Strafvollzugs:

    Auszug aus OLG Hamm, 14.01.2014 - 1 Vollz (Ws) 438/13
    Dies gehört zu den allgemeinen Verfahrensvoraussetzungen der Rechtsbeschwerde und ist im Rechtsbeschwerdeverfahren bereits auf die zulässig erhobene Sachrüge von Amts wegen zu überprüfen (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. auch KG, Beschluss vom 18.05.2009, 2 Ws 8/09 (Vollz), zitiert nach juris, Rdnr. 6; OLG Koblenz, Beschluss vom 23.06.2010, 2 Ws 184/10 (Vollz), zitiert nach juris, Rdnr. 11, m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 23.06.2010 - 2 Ws 184/10

    Vollzugsplanfortschreibung: Anforderungen an die Zulässigkeit eines Antrags auf

    Auszug aus OLG Hamm, 14.01.2014 - 1 Vollz (Ws) 438/13
    Dies gehört zu den allgemeinen Verfahrensvoraussetzungen der Rechtsbeschwerde und ist im Rechtsbeschwerdeverfahren bereits auf die zulässig erhobene Sachrüge von Amts wegen zu überprüfen (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. auch KG, Beschluss vom 18.05.2009, 2 Ws 8/09 (Vollz), zitiert nach juris, Rdnr. 6; OLG Koblenz, Beschluss vom 23.06.2010, 2 Ws 184/10 (Vollz), zitiert nach juris, Rdnr. 11, m.w.N.).
  • OLG Hamm, 03.07.2014 - 1 Vollz (Ws) 272/14

    Definition der Maßnahme im Sinne des § 109 StVollzG

    - III - 1 Vollz(Ws) 438/13 - juris).
  • StGH Baden-Württemberg, 19.01.2015 - 1 VB 59/14
    Nicht jede in Einzelheiten erfolgende Gleichstellung der Haftsituation von Strafgefangenen mit derjenigen von Sicherungsverwahrten zieht quasi synchron eine zusätzliche Privilegierung der Sicherungsverwahrten nach sich (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 14.1.2014 - 1 Vollz (Ws) 438/13 - Juris Rn. 10).
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